Gehölzrückschnitte bis Ende Februar erledigen
Schutz seltener Arten beachtenGehölzrückschnitte bis Ende Februar erledigen
Zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrückschnitte von März bis Ende September aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind.