Die Tücken der Haustechnik

Bau- und Leistungsbeschreibungen entsprechen oft nicht den Mindestanforderungen.

 Je genauer die Heizungs- und Warmwassertechnik in der Bau- und Leistungsbeschreibung definiert ist, desto eher kann sich der Bauherr auf niedrige Heizkosten verlassen.

Je genauer die Heizungs- und Warmwassertechnik in der Bau- und Leistungsbeschreibung definiert ist, desto eher kann sich der Bauherr auf niedrige Heizkosten verlassen.

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

(djd/pt). Ähnlich wie beim Auto sorgt auch in Häusern immer mehr und immer komplexere Technik für Komfort, Sicherheit und einen sparsamen Umgang mit Energie. Die wachsende Bedeutung der Haustechnik sowie ihre Planung und Auslegung finden aber nicht in allen Vertragswerken für den Neubau einen entsprechenden Niederschlag. Zu diesem Ergebnis kommt eine "Analyse von Bau- und Leistungsbeschreibungen", die der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung (IFB) erarbeitet hat.

Beschreibungen genau unter die Lupe nehmen

Nur in zwei von 100 untersuchten Fällen entsprachen die Beschreibungen der Haustechnik in den Bau- und Leistungsbeschreibungen durchgängig den Mindestanforderungen. Fünf Fälle mussten sogar als mangelhaft bezeichnet werden, da wesentliche Angaben fehlten. Vor Vertragsschluss ist es daher sinnvoll, alle die Haustechnik betreffenden Bereiche der Bau- und Leistungsbeschreibung sehr genau unter die Lupe zu nehmen. Dazu gehören die Heizungsanlagen und die Trinkwassererwärmung, lüftungstechnische Maßnahmen, Sanitärinstallationen und sanitäre Anlagen, Elektroinstallationen und -anlagen sowie Informationsanlagen.

Vertragsprüfung mit unabhängigem Sachverständigenrat

Ist beispielsweise die Heizungs- und Warmwassertechnik zu vage beschrieben, kann das die Energiekosten eines Hauses langfristig negativ beeinflussen. Wenn die lüftungstechnischen Maßnahmen in einem hoch luftdichten Gebäude nicht näher spezifiziert sind, dann können teure Nachrüstungen nötig werden, um eine gute Luftqualität ohne exzessives Fensterlüften sicherzustellen. Bei der Elektroinstallation sollte mindestens die Ausstattungsklasse nach RAL angegeben sein. Wer sich unsicher ist, ob die Bau- und Leistungsbeschreibung seinen Vorstellungen und Wünschen entspricht und in allen Teilen ausführlich genug ist, der kann bereits vor Vertragsschluss einen unabhängigen Bauherrenberater hinzuziehen. Für die rechtliche Vertragsprüfung stehen Vertrauensanwälte des BSB zur Verfügung. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Informationen und Ansprechpartner.

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