1. Kreis

"NRW-Finanzverwaltung stellt Schilda in den Schatten"

"NRW-Finanzverwaltung stellt Schilda in den Schatten"

Viele Arbeitnehmer könnten eine vereinfachte Steuererklärung abgeben und mit dem nur zwei Seiten langen Formular Zeit und Nerven sparen. In Nordrhein-Westfalen aber ist der scheinbar einfache Weg komplizierter als man glaubt.

Denn die vereinfachte Steuererklärung kann nicht elektronisch abgegeben, sondern muss auf Papier eingereicht werden. Wer aber das Formular vom Finanzamt haben möchte, guckt in die Röhre: Die Vordrucke für die normale Steuererklärung halten die Finanzämter vor, ebenso die zahlreichen Anlagen. Die vereinfachte Steuererklärung aber haben die Finanzämter nicht. Die müssen sich die Steuerzahler im Internet herunterladen und ausdrucken. "Schilda lässt grüßen", spottet Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW. "Da gibt es endlich einmal eine Erleichterung für viele Steuerzahler, schon werden den Menschen andere Knüppel zwischen die Beine geworfen."

Der durchschnittliche Arbeitnehmer, der lediglich Arbeitslohn in Deutschland und gegebenenfalls Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld) bezieht, kann die vereinfachte Einkommensteuererklärung nutzen. Er muss nur seinen Namen, seine Anschrift, die Kontodaten und die Steuer-Identifikationsnummer eintragen. Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung holt sich das Finanzamt automatisch. An Zusatzunterlagen darf der Steuerzahler der reduzierten Erklärung die Anlage Kind, die Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Anlage AV für Beiträge zur Riester-Rente beilegen. Das Formular für die vereinfachte Steuererklärung gibt es unter www.formulare-bfinv.de.

Nicht nutzen können die vereinfachte Steuererklärung Rentner, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften. Auch wer Werbungskosten geltend machen möchte, die über die hinausgehen, die das vereinfachte Formular vorgibt, z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung, muss weiter die ausführliche Steuererklärung nutzen. Die Formulare dafür gibt es bei den Finanzämtern. Die ausführliche Steuererklärung kann allerdings auch online über das Programm ELSTER erstellt werden. "Die Finanzverwaltung stellt sich ein echtes Armutszeugnis aus", sagt Wirz. "Man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre."