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neanderland ART: 14 Künstler können sich bis 23. Oktober bewerben

neanderland ART: 14 Künstler können sich bis 23. Oktober bewerben

Unter dem neuen Namen neanderland ART 14 setzt der Kreis Mettmann das Format der jurierten Kreiskunstausstellung fort.

Bewerben können sich professionelle bildende Künstler, die im Kreis Mettmann wohnen oder arbeiten, im Kreis Mettmann geboren wurden oder hier nachweisbar mindestens fünf Jahre gelebt oder gearbeitet haben und kontinuierlich künstlerisch tätig sind. Zugelassen werden Künstler mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule oder Fachschule, Kunststudenten ab dem fünften Semester und bei entsprechender Ausstellungserfahrung Künstler mit Teilstudium. Kunstschaffende mit Privatunterricht und Autodidakten, die nicht bereits an einer vorhergehenden Kreiskunstausstellung teilgenommen haben, müssen mindesten drei Einzelausstellungen nachweisen.

Bis zum 21. Oktober können die Bewerber großformatige Fotos von maximal drei Arbeiten der letzten zwei Jahre zusammen mit einer Kurzbiografie bei der Abteilung Kultur und Tourismus des Kreises einreichen. Künstler, die lieber ihre Originale abgeben möchten, können das am Donnerstag, 23. Oktober, von 8 bis 10 Uhr und von 15 bis 18 Uhr in der ehemaligen Kantine des Gebäudes 4 der Kreisverwaltung Mettmann, (Eingang Bismarckstraße 52) tun. Die Jury tagt am 24. Oktober.

Landrat Thomas Hendele wird die neanderland ART 14 am 7. Dezember um 11 Uhr im Kunstraum Gewerbepark Süd in Hilden eröffnen. Ausführliche Informationen und Unterlagen zur Bewerbung sind unter www.kreis-mettmann.de in der Rubrik "Kultur" online abrufbar oder können bei der Abteilung Kultur und Tourismus, kulturamt@kreis-mettmann.de, Tel. 02104/992029, angefordert werden.