Prüfungszulassung bis 15. Oktober beantragen Fischerprüfung im November

Kreis · Wer im November vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Fischerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens zum 15. Oktober bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises (Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann) einreichen.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Fischerprüfung gliedert sich in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Teil. Die nächsten Termine sind am 13. und 14. November. Sollte sich zu wenige Teilnehmer anmelden, kann ein Prüfungstermin gestrichen werden. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 13 Jahre. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de. Dort stehen auch die Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download bereit.

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