NRW-Finanzministerium gewährt mehr Zeit, wenn Steuerzahler das Elsterportal nutzen Elektronische Steuererklärung bis 31. Juli 2017 abgeben

Kreis · Gute Nachricht für alle, die ihre Steuererklärung elektronisch einreichen möchten: Die NRW-Finanzämter gewähren entgegen der gesetzlichen Vorschrift eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Juli 2017.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW weist darauf hin, dass diejenigen, die diese automatische Fristverlängerung nutzen möchten, sich unter www.elster.de registrieren müssen. Das NRW-Finanzministerium will den Bürgern einen Anreiz bieten, um von den Papierformularen auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen. Doch auch diejenigen, die schon jetzt verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch einzureichen — Selbstständige und Gewerbetreibende beispielsweise —, haben bis zum 31. Juli 2017 Zeit. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW begrüßt diese Initiative des Finanzministers.

"Gut, dass die Steuerzahler mehr Zeit bekommen", bewertet BdSt-Vize-Vorsitzender Eberhard Kanski diese Entscheidung. "Aber warum verlängert sich die Frist nicht gleich für alle Steuerzahler, unabhängig von der Form ihrer Steuererklärung? Gerade für Rentner, die verstärkt in die Steuerpflicht rutschen, sich mit der Steuererklärung entsprechend schwer tun und für die ,Elster‘ oft eine große Herausforderung ist, wäre eine längere Abgabefrist eine echte Erleichterung."

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