Erneute Offenlage des Bebauungsplans zur Neanderhöhe Verkürzte Auslegung für geänderte Teile des Umweltberichtes

Erkrath · Anfang Dezember hat der Rat der Stadt Erkrath die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zur Neanderhöhe beschlossen — allerdings nur für geänderte Teile und mit verkürzter Auslegungsdauer.

Dabei handelt es sich um eine Ergänzung des Umweltberichtes, in dem ein freiwilliger, zusätzlicher Ausgleich für die Bodengüte aufgenommen wurde.



Der Entwurf des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen, die Begründung einschließlich Umweltbericht nebst Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen von Montag, 7. Januar, bis einschließlich Freitag, 18. Januar, erneut zur öffentlichen Einsicht aus. Im Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 sind die Unterlagen während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr; Freitag von 9 bis 12 Uhr) einsehbar.

Der Entwurf und die vorliegenden Unterlagen sind in dieser Zeit ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Erkrath unter dem Menüpunkt "Wirtschaft & Bauen/Bauen · Planen/Bauleitplanung/Bauleitpläne im Verfahren" abrufbar. Während der Auslegungsfrist können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben — allerdings nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans.

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