1. Die Stadt

Steuern rechtzeitig überweisen

Steuern rechtzeitig überweisen

Der Fachbereich "Finanzen und Wirtschaftsförderung" erinnert an den Hebetermin am 15. August. An diesem Termin werden die Grundabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigung und Müllgebühren) sowie die Hundesteuer und Gewerbesteuer fällig.

Betroffene überweisen rechtzeitig; das Geld muss am 15. August auf dem Konto der Stadt Erkrath eingegangen sein. Ansonsten lassen sich Kosten für eine Mahnung (6 Euro) nicht verhindern. Noch einfacher ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat). Das Formular kann von der Webseite der Stadt Erkrath unter Stichwort "SEPA" heruntergeladen werden. Für die Fälligkeit vom 15. August sollte das SEPA-Mandat bis zum 8. August bei der Stadtverwaltung, Geschäftsbereich Finanzen, angekommen sein.