1. Die Stadt

Ableser können sich ausweisen - Online-Service als bequeme Alternative: Stadtwerke Erkrath lassen vom 21. November bis zum 19. Dezember Zähler ablesen

Ableser können sich ausweisen - Online-Service als bequeme Alternative : Stadtwerke Erkrath lassen vom 21. November bis zum 19. Dezember Zähler ablesen

In der Zeit vom 21. November bis zum 19. Dezember sind in diesem Jahr die Ableser unterwegs, die im Auftrag der Stadtwerke Erkrath alle Strom-, Gas- und Wasserzähler im Netzgebiet mittels elektronischen Geräten ablesen.

Die Ableser können sich als Beauftragte der Stadtwerke Erkrath ausweisen. Über die zentrale Rufnummer der Stadtwerke Erkrath (02104 — 943 60 70) besteht für Kunden die Möglichkeit, die "Echtheit" des Ablesers zu prüfen. Die Ableser führen keine Tarifberatung durch. Die Stadtwerke Erkrath bitten die Erkrather Bürger und die ortsansässigen Firmen, den Ablesern einen einfachen Zugang zu den Zählern zu ermöglichen. Da die Stadtwerke auch Netzbetreiber sind, werden auch Zähler von Kunden fremder Versorger abgelesen. Falls die Ableser niemanden antreffen, wird eine Ablesekarte zugeschickt. Die Stadtwerke bitten in diesem Fall, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte portofrei zurückzuschicken.

Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, die Zählerstände selbst abzulesen. Kunden der Stadtwerke Erkrath können ihre Zählerstände über das Kundenportal auf der Internetseite www.stadtwerke-erkrath.de unter Online-Services mitteilen. Ebenso können die Zählerstände per Fax (02104 — 943 60 78) oder per E-Mail (service@stadtwerke-erkrath.de) durchgegeben werden.
Liegen von Kunden und deren Lieferstellen keine Zählerstände vor, erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung auf Grundlage errechneter Zählerstände. Im Januar 2019 erhalten die Kunden der Stadtwerke Erkrath die Jahresabrechnung für 2018 sowie die Mitteilung zu den neuen Abschlagsbeträgen für 2019.