Stadtkämmerei: Erlass einer hauswirtschaftlichen Sperre

Erkrath · Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat sich Stadtkämmerer Thorsten Schmitz dazu entschlossen, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre gemäß § 24 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für die Stadt Erkrath zu verfügen, um der sich abzeichnenden Ergebnisverschlechterung entgegen zu wirken und letztlich den Verzehr von weiterem Eigenkapital zu begrenzen.

Der im März 2016 beschlossene Haushalt der Stadt Erkrath weist bereits ein Defizit von 7,6 Millionen Euro aus. Aufgrund der damit schon angespannten Haushaltslage unterlagen alle Aufwendungen der Stadt bereits einer verstärkten internen Haushaltsüberwachung.

Die Ergebnisse der Prognosen im Rahmen des aktuellen Finanzcontrollings für das 1. Halbjahr 2016 lassen allerdings eine weitere Verschlechterung der Finanzlage von rund 2 Millionen Euro zum Jahresende erwarten. Ursächlich für die sich verschlechternde, schwierige Finanzlage sind maßgeblich nicht realisierbare Gewerbesteuererträge in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Weiterhin mussten in mehreren Bereichen der Verwaltung bereits unterjährig überplanmäßig Mittel bereitgestellt werden, und weitere Mehraufwendungen in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro zeichnen sich aktuell ab.

Für die Fortsetzung einer seriösen Haushaltsführung ist es daher notwendig, dass sämtliche Aufgaben auf den Prüfstand gestellt werden. Mit der Haushaltssperre sind die Ausgaben der Stadt Erkrath auf solche Sachverhalte begrenzt, die unabweisbar sind.

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