Schrottreifer Kleintransporter mit Fahrer unter Drogen

Erkrath · Schrottreif... nur so kann der Kleinlastwagen aus dem Zulassungsbezirk Berlin bezeichnet werden, der in den gestern in den Morgenstunden von den Spezialisten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann in Erkrath auf der Neanderstraße angehalten und kontrolliert wurde.

Fotos des schrottreifen Gefährts
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Geführt wurde dieser Kastenwagen durch einen 23-jährigen Erkrather. Da die kontrollierenden Beamten erhebliche Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit des weißen Fiat Ducato hatten, wurde dieser beim TÜV in Mettmann vorgeführt und von einem Sachverständigen überprüft. Hier wurden dann unglaubliche 51 (!) Mängel an dem Lastwagen festgestellt, welche insgesamt auch nur ein Prüfurteil zuließen: "verkehrsunsicher"!

Wahrscheinlich wäre eine Liste mit intakten Teilen kürzer gewesen, da an dem Kleinlastwagen nahezu alle sicherheitsrelevanten Teile, also Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Fahrzeugrahmen und -karosserie beeinträchtigt waren. Doch dies war noch nicht alles. Der 23-jährige Fahrer des schrottreifen Fahrzeugs zeigte deutliche Auffälligkeiten hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit, so dass der Erkrather sich mehreren Tests unterziehen durfte, welche den Verdacht des Drogenkonsums hätten entkräften können. Der Verdacht wurde aber nicht entkräftet, so dass ihm in der Mettmanner Polizeiwache zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen werden musste.

Den 23-jährigen Erkrather erwarten nun ein hohes, empfindliches Bußgeld sowie eine nicht unerhebliche "Erhöhung" seines Punktestandes in der Flensburger Zentraldatei. Für eine nachgewiesene Drogenfahrt allein erwarten den 23-Jährigen Fahrzeugführer schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1.000 und 1.500 Euro, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister auf drei Punkte. In jedem Fall aber erhält immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden.

Es droht dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug. Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

Selbstverständlich wurde dem Erkrather im aktuellen Fall sofort die Weiterfahrt mit dem beanstandeten LKW untersagt, aber auch jedes weitere Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum bis zur vollständigen Ausnüchterung. Der marode LKW aus Berlin wurde entstempelt und damit aus dem Verkehr gezogen.

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