Barrierefreies Erkrath Der Weg ist endlich frei

Erkrath · Bereits im Juni diskutierte der Ausschuss für Kultur und Soziales sehr angeregt über die Installation behindertengerechter Toiletten auf öffentlichen Veranstaltungen.

 Nur behindertengerechte Toiletten garantieren auf Feierlichkeiten die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wissen auch Denis Djordjevic, Sabine Scheibe, Alberto R. (Name von der Redaktion geändert) und Behindertenbeauftragte Marion Kremerius (v.l.).

Nur behindertengerechte Toiletten garantieren auf Feierlichkeiten die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wissen auch Denis Djordjevic, Sabine Scheibe, Alberto R. (Name von der Redaktion geändert) und Behindertenbeauftragte Marion Kremerius (v.l.).

Foto: tb

(tb) Besonders CDU und SPD sprachen sich damals gegen das Vorhaben aus, die Aufstellung für Veranstalter verpflichtend in Verträgen festzuhalten. Bedenken, dass Mehrkosten finanzielle Engpässe bei Organisatoren auslösen könnten, war das Hauptargument beider Parteien.

"Dabei ist der Gang zur Toilette ein menschliches Bedürfnis, dem alle nachgehen müssen", sagt Marion Kremerius. Die Behindertenbeauftragte hatte vor Monaten den Wunsch zur festen Vertragsbedingung geäußert und mit einem Antrag im Sozialausschuss eingebracht. Im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss berieten die Ausschussmitglieder erneut über das Thema im öffentlichen Teil. Sabine Schneider, selbst Rollstuhlfahrerin, nutzte die Gelegenheit der Diskussion beizuwohnen. "Ich frage mich ernsthaft, worüber hier diskutiert wird? Wir werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, wenn wir an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen können." Der gleichen Meinung ist auch Denis Djordjevic, der ebenfalls im Rollstuhl sitzt. "Ich kann die Argumente der Kritiker nicht nachvollziehen. Ich würde die wenigen Mehrkosten sogar aus eigener Tasche zahlen, wenn dafür behinderte Menschen an solchen Feierlichkeiten teilnehmen könnten."

Allein 6.000 Menschen mit Behinderungen leben in Erkrath. Tendenz steigend. "Was viele nicht begreifen - Menschen ohne mobile Einschränkung können die Toiletten doch auch nutzen. Zudem sind diese für ältere Bürger mit Rollatoren sinnvoll. Daran denkt niemand", sind sich die beiden Anwesenden sicher. Auch die Verwaltung äußert sich positiv zur Installation von barrierefreien Toiletten auf öffentlichen Feierlichkeiten. "Das Angebot barrierefreier Toiletten ist nach Einschätzung der Verwaltung ein sinnvoller Meilenstein, um allen Menschen eine Teilnahme an Veranstaltungen und somit der Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen", lautet es in der Sitzungsvorlage.

Dass eine rechtlich bindende Verpflichtung bedeuten könnte, dass andere Toilettenlösungen nicht mehr realisiert werden könnten, gibt Detlef Ehlert (SPD) zu bedenken. Demnach könnte das Problem aufkommen, sollte die Installation von Toilettenwagen vorgeschrieben werden, dass auf die Benutzung öffentlicher Anlagen verzichtet werden muss. Soll heißen, wenn sich nah gelegene und barrierefreie Toiletten, beispielsweise in Gastronomien, finden lassen, kämen diese nicht zum Einsatz, obwohl Absprachen getroffen werden könnten. "Es lautet lediglich, dass barrierefreie Toiletten zur Verfügung stehen müssen, in welcher Form auch immer", klärt Ausschussmitglied Sabine Lahnstein auf, die den Antrag erneut auf die Tagesordnung setzen ließ und tatkräftige Unterstützung seitens der Grünen erhielt. "Kostenargumente sind kein durchschlagendes Argument. Das vergangene internationale Fest in Hochdahl hat bewiesen, dass es wunderbar mit barrierefreien Toiletten funktionieren kann", ist sich Reinhard Knitsch sicher.

Für Sabine Lahnstein steht fest, dass erst Feierlichkeiten ab 100 Personen von der Neuregelung betroffen sein dürfen. "Wir sprechen hier ausschließlich von Veranstaltung - ob Drinnen oder im Freien - zu denen alle Erkrather Bürger Zugang haben."

Anhand der neuen Diskussionsgrundlage stimmten die Mitglieder abschließend einstimmig für die neue Verpflichtung barrierefreier Toiletten. Diese tritt - sollte sich auch der Rat abschließend für die Neuregelung entscheiden - in Kraft, wenn eine Ausschankgenehmigung für alkoholische Getränke vorhanden ist und die Bereitstellung von Toiletten demnach durch das Gaststättengesetz (GastG) vorgeschrieben wird.

"Ich bin wirklich erleichtert, dass sich die Mitglieder abschließend für die Neuerung ausgesprochen haben. Damit ist Erkrath zahlreichen umliegenden Städten ein Vorbild und ich hoffe, dass sich andere Kommunen ein Beispiel an uns nehmen", so Kremerius im Anschluss. "Es ist schlimm, dass wir überhaupt darüber diskutieren mussten."

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